Mönchenhöfner Dorfstraße 52
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service(at)baufipartner.com

Montag - Freitag
09:00 - 18:00 Uhr

Wer betreibt BaufiPartner?

BaufiPartner ist das Internet-Angebot der rds Finance UG aus Dresden, einem unabhängigen Immobilienfinanzierungsexperten in Deutschland. Durch die Unabhängigkeit von Kreditinstituten ist sichergestellt, dass die Kunden von BaufiPartner frei von Konzerninteressen die besten Produkte auswählen können.

Ist BaufiPartner eine Bank?

Nein. BaufiPartner ist ein Finanzierungsmakler, der seinen Kunden Zugang bietet zu den Finanzierungsangeboten von regional und überregional tätigen Banken, Bausparkassen und Versicherungen.

Wie verdient BaufiPartner Geld?

Wir erhalten von unseren Finanzierungspartnern eine Vermittlungsprämie, wenn wir eine Finanzierung erfolgreich an sie vermitteln. Sie als Kunde kostet der gesamte BaufiPartner-Service nichts. Die Vermittlungsprämie, die BaufiPartner vom Kreditinstitut erhält, wird dem Kunden offengelegt. Durch den schlanken Verwaltungsapparat bei BaufiPartner kommen Sie als Kunde in den Genuss sehr zinsgünstiger Darlehen.

Worauf muss ich beim Vergleich unterschiedlicher Angebote achten?

Ein Vergleich unterschiedlicher Angebote ist nur möglich, wenn die wichtigen Eckpunkte des Darlehens identisch sind. Geben Sie daher den Anbietern die genaue Höhe des Finanzierungsbetrages, die Höhe der Tilgung, Sondertilgungswünsche sowie die gewünschte Sollzinsbindung fest vor. Lassen Sie sich alle anfallenden Kosten und Gebühren aufzeigen. Vergleichen Sie nicht den Effektivzinssatz, sondern bei gleicher Monatsrate die Restschuld am Ende der Zinsbindung.

Welche Zinsbindung sollte ich eingehen?

Grundsätzlich sollten Sie Ihre Zinsbindungsfrist darauf abstimmen, wie lange Sie die Immobilie voraussichtlich besitzen werden. Wenn Sie mit großer Wahrscheinlichkeit in 5 Jahren wieder verkaufen wollen, macht eine 10-Jahres Zinsbindung sicherlich keinen Sinn. Die Auswahl einer kürzeren Laufzeit kann auch bei einem längeren Horizont Sinn machen, wenn Sie nicht mit deutlich steigenden Zinsen rechnen. Schließlich sind die Zinsen für kürzere Laufzeiten derzeit um einiges niedriger als für lange Laufzeiten. Die Ersparnis sollte für eine höhere Tilgung eingesetzt werden. Für sehr sicherheitsorientierte Kunden bietet BaufiPartner Darlehen mit bis zu 30 Jahre Sollzinsbindung an. Mit unserem Zinsbindungsrechner, den Sie unter "Rechner" finden, können Sie unterschiedliche Zinsbindungen miteinander vergleichen. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, macht eine Zinsbindung mehr als 10 Jahren beim derzeit niedrigen Zinsniveau am meisten Sinn.

Soll ich ein Disagio vereinbaren?

Wenn Sie selbst in Ihre Immobilie einziehen, gibt es keinen Grund ein Disagio zu vereinbaren. Lassen Sie sich nicht von dem niedrigen Sollzins irreführen: Der Effktivzinssatz ist der gleiche und ein Blick auf die Restschuld des Darlehens nach Ablauf der Sollzinsbindung zeigt, dass Sie hier sogar gelegentlich schlechter gestellt sind. Finanzierungskosten werden durch ein Disagio lediglich zeitlich verlagert. Zudem bringt ein Disagio seit 1996 für Eigennutzer keine Steuervorteile mehr.
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, können Sie ein Disagio steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Damit bietet Ihnen ein Disagio die Möglichkeit, diesen Teil der absetzbaren Zinsen auf das erste Finanzierungsjahr vorzuziehen. Das bringt Ihnen höhere Steuervorteile im ersten Jahr, verringert aber gleichzeitig die Ersparnis aus dem Schuldzinsenabzug in den Folgejahren. Vorteile bringt Ihnen das Disagio nur, wenn Ihr Steuersatz im Finanzierungsjahr besonders hoch ist und dann sinkt (z.B. wegen Eintritt in den Ruhestand). Ob sich ein Disagio unterm Strich für Sie lohnt, hängt also vor allem von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Beziehen Sie in Ihre Überlegungen unbedingt Ihren Steuerberater mit ein.

Was soll ich mit meinem z.Zt. variablen Darlehen anfangen?

Während heute die meisten Immobilienfinanzierungen auf festverzinslicher Basis abgeschlossen werden, wurden in der Vergangenheit (insbesondere in Hochzinsphasen) variable Darlehen empfohlen. Der Hintergedanke ist gut: Da der Zinssatz dieser Darlehen regelmäßig an das aktuelle Zinsniveau angepasst wird, können Sie mit dieser Art der Zinsbindung von sinkenden Zinsen profitieren. Allerdings bleibt den Banken ein erheblicher Spielraum bei der Anpassung des Zinssatzes. Dieser Freiraum wird von vielen Banken so ausgelegt, dass nur ein Teil des Zinsrückgangs an den Kreditnehmer weitergeleitet wird. Das Ergebnis aus heutiger Sicht sind oft überteuerte Zinssätze. Achten Sie also darauf, dass ein öffentlich zugänglicher Referenzzins angegeben ist, an dem sich der Zins Ihres Darlehens orientiert (meist Euribor). Aus einem variablen Darlehen können Sie jedoch jederzeit oder zum Ende jedes Kalendervierteljahres aussteigen. Nutzen Sie diese Möglichkeit jetzt dazu, sich die derzeit noch besonders attraktiven Zinsen langfristig zu sichern!

Welchen Tilgungssatz soll ich wählen?

Die Höhe des optimalen Tilgungssatzes ist abhängig davon, bis wann Sie schuldenfrei sein wollen. Ziel sollte es sein, spätestens mit Eintritt in den Ruhestand das Darlehen zurückgezahlt zu haben. Beachten Sie, dass Sie beim aktuellen Zinsniveau ca. 40 Jahre benötigen, um ein Darlehen mit einer anfänglichen Tilgung von 1% zurückgezahlt zu haben. Bei 1,5% Tilgung läuft  Ihr Darlehen ca. 30 Jahre. Für diese Zeit ist eine Sollzinsbindung bis zur Volltilgung möglich. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Tilgung dem Zinsniveau, Ihrem Alter und Ihren finanziellen Möglichkeiten anpassen.

Was passiert, wenn mein Kreditgeber in finanzielle Schwierigkeiten gerät?

Auch bei einem Konkurs Ihres Kreditgebers (d.h. der Bank, Bausparkasse oder Versicherung) müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn der mit Ihnen abgeschlossene Vertrag bleibt hiervon völlig unberührt. Der Rechtsnachfolger Ihres Kreditgebers, meist eine andere Bank oder Versicherung, führt den Vertrag unverändert bis zum Ende der Sollzinsbindung fort.

Mit welchen Partnern arbeitet BaufiPartner zusammen?

BaufiPartner arbeitet mit Regionalbanken, bundesweit tätigen Banken, Bausparkassen und Versicherungen zusammen. Für die Kunden von BaufiPartner wird jeweils die Bank ausgewählt, die der Kundensituation und den Kundenwünschen am besten gerecht wird und Konditionen anbietet, die der Kunde akzeptiert.

Wie lange dauert es, bis ich ein verbindliches Angebot erhalte?

Wir können Ihnen unmittelbar nach Angabe der Kosten Ihres Vorhabens, des Eigenkapitaleinsatzes sowie der Anschriften Ihres Wohnortes und des Objektstandortes ein unverbindliches Konditionsangebot unterbreiten. Nach zusätzlichen Angaben zu Einnahmen und Ausgaben, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erhalten Sie ein verbindliches Konditionsangebot. Dieses steht unter dem Vorbehalt, dass sich bei einer späteren Prüfung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen keine Abweichungen gegenüber den im Antrag gemachten Angaben ergeben. Am sichersten ist es, wenn Sie gleich zu Beginn des Beratungsgespräches alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung des Darlehens?

Entscheidend ist die Frage, wann die Sicherheiten der Bank zur Verfügung stehen. Das ist i.d.R. mit Eintragung der Grundschuld im Grundbuch der Fall. Erfahrungsgemäß dauert die Eintragung    2-6 Wochen. Fragen Sie ruhig Ihren Notar, er kennt die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort am besten.
Übrigens: bei der Abwicklung über ein Notaranderkonto oder bei einer Umschuldung vermindert sich die benötigte Zeit auf ca. 14 Tage.

Was geschieht mit meinen Daten ?

Die vom Interessenten übermittelten personenbezogenen Daten werden von BaufiPartner auf Servern in einem sicheren Rechenzentrum gespeichert. Eine Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten erfolgt zu dem Zweck, Finanzdienstleistungsanbieter zu ermitteln, die dem Finanzierungsvorhaben gerecht werden können.

Die von den Interessenten zur Verfügung gestellten Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer einschlägiger Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Einzelheiten sind in den aktuellen Antragsunterlagen geregelt.

Der Interessent kann durch Absenden einer E-Mail an service@BaufiPartner oder durch eine sonstige Mitteilung an BaufiPartner der Nutzung seiner Daten widersprechen. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten von den BaufiPartner gelöscht, sofern nicht gesetzliche Vorschriften zur Dokumentation von Beratunsleistungen dagegen sprechen.

Welche Art von Finanzierung bietet BaufiPartner genau an?

BaufiPartner bietet Finanzierungen für private Wohnimmobilien in der Bundesrepublik Deutschland an. Dabei ist eine Finanzierung von bis zu 105% des Objektwertes möglich.

Was ist ein Konstant-Darlehen?

Das Produkt für den sicherheitsbewussten Anleger - mit einer garantierten Rate für die gesamte Darlehenslaufzeit. Der Kunde erhält von einer Bausparkasse ein i.d.R. mit einem besonders günstigen Sollzins ausgestattetes Vorausdarlehen. Dieses wird nicht direkt getilgt. Dafür wird ein Bausparkonto angespart. Nach einigen Jahren erhält der Kunde seinen Bausparvertrag zugeteilt und löst mit der Bausparsumme das Vorausdarlehen ab. Jetzt zahlt er nur noch das zinsgünstige Bauspardarlehen zurück. Die Rate dafür ist genau so hoch, wie vorher die Rate für Darlehen und Sparvertrag zusammen. Konstantdarlehen kommt also von konstante Rate.

Was ist ein Forward-Darlehen?

Das Instrument für die Anschlussfinanzierung: Sichert schon heute den Zinssatz für morgen - bis zu 42 Monate im Voraus.

Was ist ein KfW-Darlehen?

Ein zweckgebundenes Darlehen, welches einen öffentlichen Referenzzins hat, der für alle Banken gleich ist. Dieser ist meit deutlich günstiger, als aktuelle Hypothekenkonditionen.

Bietet BaufiPartner auch 105% Finanzierungen an?

BaufiPartner bietet auch Finanzierungen zu 105% der Anschaffungs- und Herstellungskosten an. Somit können auch Einbauküchen und Teile der Nebenkosten mitfinanziert werden.

Kann ich bei BaufiPartner auch meine Ferienimmobilie im Ausland finanzieren?

Ja. Sie können Ihre Ferienimmobilie unmittelbar bei BaufiPartner finanzieren, wenn das Darlehen durch eine Grundschuld auf eine inländische Immobilie abgesichert werden kann.

Kann ich Sondertilgungen über BaufiPartner beantragen?

Selbstverständlich bietet BaufiPartner Ihnen die Möglichkeit, Sondertilgungen zu vereinbaren. Vermerken Sie einfach Ihren Wunsch (Höhe der Sondertilgung) im Antrag unter dem Punkt "Hinweise zur Finanzierung". Ihr/e Finanzierungsberater/in wird Ihre Angaben bei der Ermittlung des günstigsten Angebotes berücksichtigen. Gern informieren wir Sie auch über Alternativen.

In welcher Höhe kann ich Sondertilgungen vereinbaren?

Grundsätzlich sind Sondertilgungen in jeder Höhe möglich. Teilen Sie BaufiPartner einfach Ihren Wunsch mit, indem Sie ihn im Antrag unter dem Punkt "Hinweise zur Finanzierung" vermerken. Sinnvoll sind Sondertilgungen, wenn Sie in bestimmten Abständen zusätzliche Gelder erwarten, die Sie gern zur Rückführung Ihres Darlehens verwenden möchten. Bitte beachten Sie, dass Sondertilgungsmöglichkeiten sich in Zinszuschlägen niederschlagen können.

Wo kann ich im Antrag meine Sondertilgungswünsche vermerken?

Teilen Sie BaufiPartner einfach Ihren Wunsch mit, indem Sie ihn im Antrag unter dem Punkt "Hinweise zur Finanzierung" vermerken.

Welche Kosten entstehen mir durch die Vereinbarung von Sondertilgungen?

Die Vereinbarung einer Sondertilgungsmöglichkeit schlägt sich in der Regel in den Konditionen nieder. Ob und inwieweit Ihr Sondertilgungswunsch zu einem solchen Zinszuschlag führt, hängt von der vereinbarten Höhe und dem Finanzierungspartner ab. Ihr Finanzierungsberater informiert Sie nach Eingang Ihrer Unterlagen über Alternativen und klärt Sie selbstverständlich über mögliche Zinszuschläge auf.

Welche öffentlichen Mittel kann ich wo erhalten?

Selbstverständlich können Sie auch über BaufiPartner KfW-Mittel im Rahmen einer Gesamtfinanzierung beantragen. Vermerken Sie dazu bitte im Feld "Hinweise zur Finanzierung" welchen Darlehensteilbetrag Sie als KfW-Darlehen beantragen möchten.

Bietet BaufiPartner auch Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an?

Selbstverständlich können auch Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über BaufiPartner im Rahmen einer Gesamtfinanzierung abgewickelt werden (z.B. Programm Wohneigentumsförderung). Allerdings ist diese Möglichkeit von der Auswahl des endgültigen Finanzierungspartners abhängig.

Besonderheiten bei Finanzierungen mit KfW-Anteilen:
- Die Zinssätze der KfW-Mittel können nicht garantiert werden, weil diese erst bei Bearbeitung durch die KfW festgelegt werden.
- Die Dauer der Bearbeitung bei der KfW kann durch BaufiPartner nicht beeinflusst werden. Sie beträgt i.d.R. 4-6 Wochen.
- Teilweise gelingt es BaufiPartner, günstigere Zinssätze für Sie zu verhandeln, als sie die KfW anbietet. In diesen Fällen lohnt sich der Aufwand der Beantragung nicht. Ihr Kundenbetreuer wird Sie nach Vorliegen Ihres Antrages und Ihrer Unterlagen gern dazu beraten.

Wo kann ich den Wunsch nach einem KfW Darlehen vermerken?

Teilen Sie BaufiPartner einfach Ihren Wunsch mit, indem Sie ihn im Antrag unter dem Punkt "Hinweise zur Finanzierung" vermerken.

Warum ist BaufiPartner günstiger als meine Bank?

BaufiPartner ist keine Bank, sondern ein Direktanbieter, der mit einer Vielzahl von Kreditgebern zusammenarbeitet. Aufgrund unseres ausgeklügelten Suchsystems können Sie in kürzester Zeit den Finanzierungspartner finden, der die günstigsten Konditionen für Ihren individuellen Finanzierungswunsch anbietet. Außerdem nutzt BaufiPartner die Vorteile des Internets, um die Bearbeitung Ihrer Kreditanfrage so effizient wie möglich zu gestalten. Dies spart Kosten und ermöglicht es uns, Ihnen besonders günstige Konditionen anzubieten.

Kann ich aus meinem Darlehen vorzeitig aussteigen?

Die Möglichkeiten der vorzeitigen Kündigung eines Hypothekendarlehens sind durch den Gesetzgeber relativ eng gezogen:

1. Nach 10 Jahren Laufzeit: Im BGB ist geregelt, dass Sie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ab dem zehnten Jahr jederzeit ein Darlehen, das mit einer Zinsfestschreibung von länger als 10 Jahren abgeschlossen ist, ablösen können. In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

2. Verkauf der Immobilie: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie das Darlehen kündigen können. Die Gründe für den Verkauf können privater (Scheidung, Arbeitslosigkeit), beruflicher (Versetzung) oder finanzieller Natur (attraktive Veräußerungsmöglichkeit) sein. Die Bank ist in diesem Fall jedoch berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.

3. Beleihung der Immobilie: Inzwischen gibt es ein weiteres BGH-Urteil, wonach eine vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrages möglich ist, wenn Sie Ihre Immobilie als Sicherheit für einen weiteren Kredit verwenden möchten, der Ihnen jedoch von Ihrem bisherigen Institut nicht gewährt wird. Allerdings hat die Bank auch hier das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.

4. Umschuldung: Laut geltender BGH-Rechtsprechung begründet das bloße Interesse des Kunden an einem niedrigeren Zins kein Recht auf eine vorzeitige Darlehensablösung. Entsprechend können Kreditinstitute eine vorzeitige Tilgung verweigern, wenn der Kunde die Umschuldung nur zur Zinsersparnis nutzen möchte. Stimmt das Kreditinstitut einer vorzeitigen Rückzahlung doch zu, muss es sich nicht auf die übliche Vorfälligkeitsentschädigung beschränken. Vielmehr kann die Bank von dem Kreditnehmer einen frei ausgehandelten Preis verlangen, der lediglich die Grenze der Sittenwidrigkeit nicht überschreiten darf (also maximal die doppelte Höhe des Zinsschadens, der der Bank entsteht). Im Unterscheid zur Vorfälligkeitsentschädigung sprechen die Banken dann von einem Vorfälligkeitsentgelt.

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ich mein Darlehen vorzeitig ablösen will?

Wie unter der Frage „Kann ich aus meinem Darlehen vorzeitig aussteigen?“ erläutert, gibt es verschiedene Möglichkeiten, aus einem Kredit vorzeitig auszusteigen. Je nachdem, aus welchem Grund ein Darlehen gekündigt wird, muss der Kreditnehmer entweder eine Vorfälligkeitsentschädigung oder ein Vorfälligkeitsentgelt zahlen. Wer wegen Scheidung, Arbeitslosigkeit oder ähnlichen Gründen vorzeitig die Immobilie verkauft und daher den Kredit zurückbezahlen möchte, muss dafür nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Dezember 2004 nicht mehr so tief in die Tasche greifen. Bis zu diesem Richterspruch hatten die Kreditinstitute bei der Berechnung des Zinsausfalls oft nicht die tatsächlichen Renditen berücksichtigt, die sie mit jenem Geld des Kreditnehmers erzielen konnten, das sie durch die vorzeitige Tilgung gewonnen hatten. (XI ZR 285/03). Durch das aktuelle BGH-Urteil werden Vorfälligkeitsentschädigungen künftig günstiger.

Achtung: Das Urteil gilt nicht, wenn der Kreditnehmer seine Sondertilgung nicht aus zwingenden Gründen durchführt, sondern wegen günstiger Bauzinsen umschulden möchte.

An welche Kosten neben dem Kaufpreis muss ich bei dem Erwerb einer Immobilie denken?

Die Kaufpreisnebenkosten dürfen Sie in keinem Fall unterschätzen, da schnell einige Prozent des Kaufpreises an zusätzlichen Kosten zusammen kommen. Hier einige Ansatzpunkte für Sie:
1. Grunderwerbsteuer: 3,50% - 7% (Bundesland-Abhängig)
2. Notar- und Grundbuchkosten: ca. 1,50%
3. Maklerprovision: frei verhandelbar, oft 3,48%, höhere Werte sind möglich
4. Finanzierungskosten, Bearbeitungsgebühren, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge, Bereitstellungszinsen etc.

Welche Kosten entstehen beim Wechsel zu einem anderen Kreditgeber (z.B. bei einer Umschuldung)?

Die Kosten sind abhängig von der Höhe des Darlehens und der Höhe der abzulösenden Grundschuld. Sie entstehen hauptsächlich durch die notwendige Übertragung der grundpfandrechtlichen Sicherheiten (Grundschuld) und der damit verbundenen Grundbuchänderung. Die Notar- und Grundbuchkosten werden in der Kostenordnung (KostenO) festgelegt. Genaue Auskünfte kann Ihnen der Notar geben. Als Anhaltspunkt können Sie bei der Abtretung von Grundschuld in Höhe von 50.000 euro mit einer Gebühr von ca. 150 Euro rechnen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Wieviel Eigenkapital sollte ich beim Erwerb einer Immobilie einsetzen?

Als Eigennutzer sollten Sie vorhandene Mittel so weit wie möglich als Eigenkapital einsetzen, da Sie sonst einen unnötig hohen Kredit für die Finanzierung aufnehmen müssen. Lösen Sie die Sparanlagen auf, die eine niedrigere Rendite erwirtschaften als Sie der Zinssatz für Immobiliendarlehen kostet. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob er Ihnen ein günstiges Arbeitgeberdarlehen gewährt. Sprechen Sie Ihre Eltern, Großeltern oder Geschwister wegen einem Verwandtendarlehen an. Wichtig für Sie ist: Ein hoher Eigenkapitalanteil reduziert Ihre monatliche Belastung. Die Kreditrate wird so für Sie langfristig tragbar. Bei einem späteren (vielleicht zwangsweisen) Verkauf der Immobilie reicht der erzielte Preis aus, um den Kredit abzuzahlen. Sie sind dann schuldenfrei. Als Faustregel sollte der Eigenkapitalanteil von 20-30 Prozent des Kaufpreises bzw. der Herstellungskosten nicht unterschritten werden. Denken Sie dabei auch an die Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie entstehen. Behalten Sie auf jeden Fall eine angemessene Reserve in der Hinterhand, denn Sie benötigen auch Gelder für den Umzug und für neue Einrichtungsgegenstände. Für unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Verzögerungen am Bau, etc.) brauchen Sie ein Polster, damit Sie nicht sofort teure Nachfinanzierungen oder Ratenkredite aufnehmen müssen.

Der Kapitalanleger sollte mit anderen Gedanken an die Höhe des Eigenkapitaleinsatzes herangehen. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei neben dem Motiv für den Erwerb der Immobilie auch der steuerliche Aspekt. Unter Umständen ist es für Sie günstiger, weniger Eigenkapital einzubringen. Bitte schalten Sie Ihren Steuerberater ein, da dieser Ihnen individuelle Ratschläge geben kann. Wir empfehlen Ihnen mindestens die Kaufnebenkosten aus dem Eigenkapital zu bedienen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen, um ein verbindliches Angebot zu bekommen?

Der Kreditgeber ist gesetzlich zur Einholung von Unterlagen über das Objekt sowie über Ihre persönliche Einkommens- und Vermögenssituation verpflichtet, bevor er Ihr Darlehen auszahlen kann. Die tatsächlich erforderlichen Unterlagen richten sich nach Ihrer beruflichen Situation (selbständig oder angestellt), der Art des Objekts (Haus oder Wohnung) und dem Finanzierungszweck (Kauf, Bau, Umschuldung, Kapitalbeschaffung) und werden entsprechend Ihres Antrags maßgeschneidert online zusammengestellt.

Warum ist es notwendig, dass ich später so umfangreiche Unterlagen für einen Darlehensantrag einreiche?

Ihre Unterlagen dienen als Nachweise für die Informationen, die Sie im online-Antrag eingegeben haben und geben dem Kreditgeber die Möglichkeit, Vertrauen zu Ihnen aufzubauen. Schließlich überweist er Ihnen bei Zustandekommen des Vertrages eine hohe Geldsumme, die Sie je nach der Höhe Ihrer Tilgung über 20 bis 30 Jahre zurückzahlen werden. Außerdem wird anhand Ihrer Objektunterlagen die Beleihbarkeit Ihrer Immobilie geprüft. Das wiederum hilft Ihnen bei der Einschätzung, ob der Preis, den Sie für Ihre Immobilie bezahlt haben, wertgerecht ist. Eine ordentliche Kreditprüfung dient nicht nur zum Schutz des Kreditgebers, sondern bewahrt auch Sie vor Schaden.
Übrigens: Ab einer bestimmten Kredithöhe sind Kreditinstitute laut Gesetz verpflichtet, umfassenden Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers zu nehmen (§18 Kreditwesengesetz).

An wen wende ich mich, wenn ich bei der Zusammenstellung meiner Unterlagen Fragen habe?

Wenden Sie sich an Ihren BaufiPartner-Finanzierungspartner oder an uns direkt.

Was soll ich tun, wenn ich keine E-Mail Adresse habe?

Um unnötige Material- und Portokosten zu sparen, kommunizieren wir mit unseren Kunden nicht per Post, sondern per E-Mail. Falls Sie noch keine eigene E-Mail Adresse haben, können Sie bei Gratis-Anbietern wie z.B. Yahoo! jederzeit eine Adresse einrichten.

Kann ich auch Kunde von BaufiPartner werden, wenn ich im Ausland lebe?

Ja. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, können Sie trotzdem Kunde von BaufiPartner werden, wenn Sie von einer natürlichen inländischen Person mit einer Postzustellungsvollmacht vertreten werden.